>> General Terms and Conditions (GTC)

Präambel

Die Realcube GmbH (im Folgenden als „Realcube“ oder „wir“ bezeichnet) bietet eine Plattform für App-basiertes Immobilienmanagement („AIM“) für Eigentümer und Betreiber von Immobilien als SaaS-System über das Internet an.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und Realcube geschlossenen Verträge über die Nutzung des AIM.

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und Realcube geschlossenen Verträge über die Nutzung des AIM, soweit nicht zwischen dem Kunden und Realcube durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Abschluss eines Vertrages über die Vollversion (s.u. Ziff. 2.3) auch der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten und die gegebenenfalls jeweils bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit der Preis nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

1.3. Das AIM wird ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bereitgestellt und der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern. Eine Nutzung durch und ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht möglich.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die über das Internet erfolgende Bereitstellung des Zugangs zu dem von Realcube betriebenen AIM mit der in Abschnitt 3 definierten Verfügbarkeit über ein für den jeweiligen Kunden erstelltes Nutzerkonto und die Speicherung und Verarbeitung der vom Kunden in seinem Account erfassten Daten gemäß diesen AGB.

2.2. Realcube stellt dem Kunden das AIM in der jeweils aktuellen Version zum Zweck der Verwaltung eines oder mehrere Gebäude bzw. Einheiten mit den jeweils aktuellen Funktionalitäten zur Nutzung bereit, wobei jedenfalls in der Vollversion (s. Ziff. 2.3) Funktionalitäten für das Management von Stammdaten, Dokumenten und technischen Anlagen, die Erstellung und Verwaltung von Verträgen, sowie Funktionen zur Attributierung von Gebäuden und Einheiten und Filtererstellung enthalten sind und das AIM eine offene 2-Wege API besitzt, die verwendet werden kann, um nicht durch Realcube entwickelte Applikationen nach den durch Realcube vorgegebenen Schnittstellendefinitionen zu erstellen und mit dem AIM zu verbinden. Weitere Funktionalitäten können angeboten werden, jedoch sind sie nicht geschuldet und können wieder eingestellt werden.

2.3. Das AIM wird zum einen in einer kostenpflichtigen Vollversion und in einer kostenlosen Testversion angeboten. Die Testversion kann gegenüber der Vollversion einen eingeschränkten Funktionsumfang aufweisen. In der Testversion darf der Kunde in seinem Account keinerlei personenbezogene Daten außer seinen eigenen erfassen.

2.4. Soweit Realcube im Rahmen der offenen 2-Wege API anbietet, nicht durch Realcube entwickelte Applikationen nach den durch Realcube vorgegebenen Schnittstellendefinitionen zu erstellen und mit dem AIM zu verbinden, schuldet Realcube lediglich die richtige Funktionsweise der Schnittstelle nach der Schnittstellendefinition von Realcube Ein Funktionieren der nicht durch Realcube entwickelten Applikationen in einer bestimmten Form ist im Übrigen durch Realcube nicht geschuldet, sondern ausschließlich vom jeweiligen anderen Vertragspartner des Kunden.

3. Verfügbarkeit

3.1. Eine bestimmte Verfügbarkeit für die Testversion ist nicht geschuldet.

3.2. Die Vollversion des AIM steht dem Kunden mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99,5 %, bezogen auf den Monat abzüglich planmäßiger Wartungsarbeiten von höchstens einer Stunde pro Woche zur Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die von Realcube geschuldete Qualität des dem Kunden zur Nutzung angebotenen AIM am Übergabepunkt zum Internet. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Anlage des Kunden selbst bleiben außer Betracht.

Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens sieben Tage vor Durchführung mitgeteilt.

Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten Realcube nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:

• mit dem Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, die über planmäßige Wartungsarbeiten hinausgehen, durch die ein Zugriff auf das AIM nicht möglich ist;

• Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit Realcube die vereinbarten, oder mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;

• Ausfallzeiten aufgrund von Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachte Unterbrechungen (zB unterbleibende Mitwirkungsleistungen des Kunden);

• Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;

• Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von durch Kundenanwendungen oder -daten ausgelösten Fehlern in der System- und systemnahen Software;

• Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht Realcube zurechenbare Personen) verursacht werden.

4. Vertragsschluss und Zustandekommen des Vertrages

4.1. Der Vertrag über die Testversion kann ausschließlich online über eine von Realcube betriebene Webseite abgeschlossen werden.

4.2. Der Vertrag über die Vollversion kann, soweit dies angeboten wird, entweder über eine von Realcube betriebene Webseite oder offline über Annahme eines Angebotes von Realcube abgeschlossen werden.

4.3. Soweit der Vertrag offline abgeschlossen wird, kommt er zu Stande, wenn Realcube die unterschriebene Annahme des Vertragsangebotes im Original oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von Realcube gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Realcube zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

4.4. Soweit der Vertrag online abgeschlossen wird, kann er in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen werden und kommt er über die folgenden technischen Schritte zu Stande:

• Der Kunde füllt ein von Realcube online bereitgestelltes Formular mit den erforderlichen Angaben aus. Er kann dabei vor Abgabe seiner Willenserklärung die eingegebenen Angaben in dem Formular auf Eingabefehler prüfen und erkannte Fehler berichtigen

• Der Kunde klickt den beim Formular vorhandenen Button und übermittelt so seine Vertragserklärung an Realcube

• Realcube bestätigt dem Kunden den Zugang von dessen Vertragserklärung auf elektronischem Wege an die vom Kunden angegebene Email-Adresse. Diese Zugangserklärung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, es sei denn, es wird ausdrücklich in dieser Email auch die Annahme des Angebots erklärt oder dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt wird, dass er sein Account aktivieren kann.

• Realcube versendet eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Angebots des Kunden, wenn nicht diese bereits, wie vorstehend dargelegt, mit der Zugangsbestätigung erfolgte.

Nach dem Vertragsschluss speichert Realcube die Eingaben des Kunden bei online abgeschlossenen Verträgen. Der Kunde kann jederzeit die Details zu seinem Vertrag bei Realcube anfordern, jedoch sind diese Eingaben für den Kunden nach Vertragsschluss nicht unmittelbar zugänglich. Wir empfehlen daher, eine Kopie der eingegebenen Daten aufzubewahren.

5. Pflichten von Realcube

5.1. Realcube richtet für den Kunden mit Vertragsschluss ein über das Internet zugängliches Account ein, über welches der Kunde das AIM gemäß dem Vertragsgegenstand nutzen kann. Realcube erteilt dem Kunden und jedem vom Kunden erstellten Nutzer eine Zugangsberechtigung zu dem Account mit gegebenenfalls beschränkten Rechten für einzelne Nutzer. Die Zugangsberechtigung besteht aus einem vom Kunden erstellten Benutzerkennwort und einem Passwort.

5.2. Eine Pflicht zur Bereitstellung einer Vollversion besteht erst, wenn der Kunde auch den der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen hat.

5.3. Realcube stellt dem Kunden eine über das Internet verfügbare Dokumentation bereit.

5.4. Realcube leistet Support je nach dem vom Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses oder danach bestellen Support-Paket gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. wie im Vertrag explizit definiert in Form von:

• entweder reinem Community Support über ein Webforum ohne garantierte Erreichbarkeit und Antwortzeit.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die nach dem Vertrag und dem bestellten Support-Paket geschuldeten Gebühren gemäß dem untenstehenden Abschnitt „Gebühren“ zu zahlen.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Testversion keinerlei personenbezogene Daten außer seinen eigenen in dem AIM zu nutzen und dort zu erfassen, sondern nur mit fiktiven Daten zu arbeiten.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, das AIM ausschließlich zum in Ziff. 2.2 beschriebenen Zweck zu nutzen und im AIM keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden oder schadhaften Inhalte wie Viren oder schadhaften Code abzulegen.

6.4. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

6.5. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von Realcube ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der jeweils aktuell angebotenen Version des AIM entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind.

7. Nutzungsrechte

7.1. Realcube räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, das AIM während der Dauer des Vertrages entsprechend dem Vertragsgegenstand zu nutzen.

7.2. Soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, das AIM oder seine Nutzung Dritten (Dritte sind nicht die Mitarbeiter des Kunden) entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder Verleihe oder die Zugänglichmachung an Dritte des AIM sowie das Anfertigen von Kopien, wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

7.3. Soweit der Kunde auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz im AIM urhebergeschützte Inhalte speichert, räumt er Realcube das Recht ein, die dort gespeicherten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können und sichert zu, diese Rechte einräumen zu können. 

8. Datenschutz

8.1. Im Falle eines Vertrages über die Testversion verpflichtet sich der Kunde, keinerlei personenbezogenen Daten außer seinen eigenen im AIM zu erfassen.Im Falle eines Vertrages über die Vollversion schließen die Parteien zusätzlich einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ab. Es ist ausschließlich der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Rahmen der mit dem AIM verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.

9. Gebühren für die Vollversion

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, Realcube das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. ohne Abzug zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Realcube in Abhängigkeit von der durch den Kunden gewählten Laufzeit des Vertrages.

9.2. Realcube darf zum Ende der jeweiligen Laufzeit nach Ziff. 10.1 die vereinbarten Gebühren mit einer Frist von einem Monat bei monatlicher und drei Monaten bei jährlicher und halbjährlicher Laufzeit anpassen. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von zwei Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden der Preisanpassung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Im Falle des Widerspruchs ist Realcube innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt, den Vertrag gemäß den in Ziff. 10.1 genannten Kündigungsfristen zu kündigen, wobei bei der halbjährlichen und jährlichen Laufzeit die Kündigung nicht zum Ende der Laufzeit erklärt werden muss, sondern auch zum Ende eines Monats während der Laufzeit erklärt werden kann. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die geänderten Preise als von ihm genehmigt. Realcube wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

9.3. Die Gebühren sind für die jeweilige Laufzeit jeweils im Voraus am Tag des Vertragsbeginns und zu Beginn eines jeden Verlängerungszeitpunktes fällig.

9.4. Einwendungen gegen die Abrechnung der von Realcube erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Realcube wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

9.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung sowie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn der vom Kunden geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1. Der Kunde kann für die Vollversion zwischen monatlicher, halbjährlicher und jährlicher Laufzeit wählen. Der Vertrag verlängert sich am Ende einer jeden Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit, soweit er nicht im Fall der monatlichen Laufzeit mit einer Frist von einer Woche, im Fall der halbjährlichen Laufzeit mit einer Frist von einem Monat und im Fall der jährlichen Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.3. Der Vertrag über die Testversion ist zeitlich unbefristet und kann von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

10.4. Die Laufzeit des Support-Paketes entspricht der Laufzeit der Vollversion.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Vertragsparteien werden alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, insbesondere alle Unterlagen in elektronischer oder sonstiger Form, Code der Software-Applikation, Dokumentationen, Kundeninformationen, Gebäudeinformationen, Verfahren und Methoden von Realcube bei der Erbringung der Dienstleistungen sowie sonstiges Know-how von Realcube vertraulich behandeln und nur für Zwecke des Vertrages verwenden. Vertrauliche Informationen einer Partei (hier: „geschützte Partei“) umfassen nicht solche Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies von dem anderen Vertragspartner zu vertreten ist; (ii) dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm von der geschützten Partei zugänglich gemacht wurden und die die andere Partei weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hatte; (iii) der anderen Partei durch einen Dritten rechtmäßig und ohne Weitergabe-beschränkungen bekannt gegeben wurden; (iv) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die vertraulichen Informationen der geschützten Partei zu nutzen oder sich hierauf zu beziehen.

11.2. Dritten dürfen diese Informationen nur zugänglich gemacht werden, wenn die geschützte Partei dem ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt hat und wenn dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Personen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) der jeweiligen Partei, nicht gegenüber Behörden, die ein Auskunftsrecht haben, und auch insoweit nicht, wie die Veröffentlichung durch ein zuständiges Gericht verfügt worden ist. Bei einem Auskunftsverlangen einer Behörde oder eines Gerichts werden die Vertragsparteien zusammenarbeiten, um die Bekanntgabe von vertraulichen Informationen auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Dritte sind nicht Beauftragte, freie Mitarbeiter und Subunternehmer von Realcube.

11.3. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, werden beide Vertragsparteien unverzüglich alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nach deren Wahl vernichten oder zurückgeben, soweit nicht zwingende Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

11.4. Die Rechte und Pflichten aus den vorstehenden Absätzen 11.1 bis 11.3 bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt.

12. Haftung

12.1. Im Rahmen des Vertrages über eine Testversion haftet Realcube nach diesem Absatz. Im Falle von Schäden aufgrund von Mängeln im Recht oder Fehlern im AIM, ist Realcube dem Kunden nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der daraus entsteht, dass Realcube arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler des AIM verschwiegen hat. Im Falle der Verletzung von Schutzpflichten, die nicht mit der Bereitstellung des AIM zusammenhängen, haftet Realcube unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Realcube oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Realcube beruhen. Im Übrigen hat Realcube nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

12.2. Im Rahmen des Vertrages über eine Vollversion haftet Realcube nach diesem Absatz. Sind die von Realcube erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet Realcube gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet Realcube nur, wenn Realcube diese Mängel zu vertreten hat.

Realcube haftet im Übrigen:

• für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch Realcube oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Realcube nach den gesetzlichen Vorschriften-Unbegrenzt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit-Bei leichter Fahrlässigkeit durch Realcube oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Realcube nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für vorhersehbare Schäden, mit deren.

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